Rechtsprechung
KG, 18.10.2011 - 1 W 566 - 571/11, 1 W 566/11, 1 W 567/11, 1 W 568/11, 1 W 569/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 WoEigG, § 29 GBO
Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an eine GbR aus Verwandten des Eigentümers - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 12; GBO § 29
Veräußerung von Wohnungseigentum an GbR bestehend aus Verwandten des Veräußerers; Keine Ausnahme vom Zustimmungsvorbehalt wegen Veräußerung an Verwandte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum an eine aus Verwandten des Veräußerer bestehenden BGB-Gesellschaft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zustimmung des Verwalters bei Veräußerung an GbR aus Verwandten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 29; WEG § 12
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum an eine aus Verwandten des Veräußerer bestehenden BGB -Gesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Veräußerungszustimmung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Celle, 29.03.2011 - 4 W 23/11
Voraussetzungen der Eintragung des Wechsels eines Gesellschafters einer …
Auszug aus KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Entgegen der in der Beschwerde geäußerten Ansicht handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anders als bei der als Beispiel angeführten Gütergemeinschaft - nicht nur um das Rechtsverhältnis mehrerer Erwerber, denn die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts ist selbst rechtsfähig (BGH, NJW 2001, 1056; 2006, 3716) und grundbuchfähig (BGH, NJW 2009, 594). - BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08
Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Entgegen der in der Beschwerde geäußerten Ansicht handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anders als bei der als Beispiel angeführten Gütergemeinschaft - nicht nur um das Rechtsverhältnis mehrerer Erwerber, denn die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts ist selbst rechtsfähig (BGH, NJW 2001, 1056; 2006, 3716) und grundbuchfähig (BGH, NJW 2009, 594).
- OLG München, 12.04.2007 - 32 Wx 64/07
Veräußerung des Wohnungseigentums mit Zustimmung des Verwalters unter Ausnahme …
Auszug aus KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05
Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem …
Auszug aus KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Entgegen der in der Beschwerde geäußerten Ansicht handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anders als bei der als Beispiel angeführten Gütergemeinschaft - nicht nur um das Rechtsverhältnis mehrerer Erwerber, denn die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts ist selbst rechtsfähig (BGH, NJW 2001, 1056; 2006, 3716) und grundbuchfähig (BGH, NJW 2009, 594). - BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10
Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung …
Auszug aus KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Die Gesellschafter einer einzutragenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind beschwerdeberechtigt, weil die Eintragung der Gesellschaft auch die Eintragung ihrer Gesellschafter erfordert (BGH, NJW 2011, 1958). - KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11
Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an …
Auszug aus KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Zum anderen spricht die verwandtschaftliche Beziehung bzw. die Ehe dafür, dass der Veräußerer an diese Personen nicht nur aus finanziellen Gründen veräußert, sondern ihnen Vertrauen entgegenbringt und sie für zuverlässige künftige Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hält (Senat, MDR 11, 718).
- OLG Frankfurt, 27.01.2020 - 20 W 145/19
Zur Frage, inwieweit die von einem Gesellschafter erteilte Generalvollmacht im …
Das folgt aus der Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die schon begrifflich nicht mit dem Antragsteller verwandt sein kann (KG FGPrax 2016, 147; ZWE 2012, 41; OLG München NJW 2007, 1536, je zitiert nach juris; vgl. auch Lafontaine in jurisPK-BGB, Stand: 08.02.2018, § 12 WEG Rz.16;… Grziwotz in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 14; Ruhwinkel MittBayNot 2018, 29).Dies entspricht offensichtlich nicht dem Sinn und Zweck der Vereinbarung (vgl. dazu die ausführliche Begründung bei KG ZWE 2012, 41).
- KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16
Veräußerung von Wohneigentum einer GbR an einen Gesellschafter: Erfordernis der …
Erwerbendes Rechtssubjekt ist dann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mit ihren Gesellschaftern nicht verwandt sein kann (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 W 566-571/11 - ZWE 2012, 41; ebenso bereits OLG München, DNotZ 2007, 950, 951).